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Kosten und Gebühren

Anwalt Medizinrecht / Patientenanwalt Düsseldorf

 

Der Rechtsanwalt muss nicht teuer sein!

Rechtsanwalt Rath legt Wert darauf, Ihnen als Mandanten Spitzenleistungen zu einem vernünftigen Preis anzubieten. Auch wenn Qualität ihren Preis hat, muss gute anwaltliche Beratung nicht unerschwinglich sein. Die anfallenden Kosten werden von Rechtsschutzversicherungen übernommen.

Hierzu beraten wir Sie gern in unserer Kanzlei.

Taschenrechner

Rechtsschutzversicherung - Übernahme der Anwaltskosten

Wer seinen Arzt oder ein Krankenhaus verklagt oder verklagt wird, hat mit Kosten zu rechnen. Die Abrechnung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In diesen Fällen gibt eine Rechtsschutzversicherung den notwendigen Rückhalt, um effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten.

Übernahmefähige Kosten

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten, die notwendig sind, um einen Anspruch im Arzthaftungsprozess zu verfolgen. Dazu gehören stets die eigenen Anwaltskosten, die Gerichtskosten und auch die erstattungsfährigen Kosten der Gegenseite, wenn der Prozess verloren geht.

Wenn erforderlich, dann werden dem Rechtsanwalt auch die Kosten für die Reise an ein anderes Gericht (außerhalb des eigenen Landgerichtsbezirks) oder die Kosten für die Beauftragung eines Kollegen vor Ort erstattet.

Muss der Versicherte Zeugen stellen und deren Kosten übernehmen oder sogar ein kostenintensives Gutachten erbringen, um sein Recht durchzusetzen, so werden auch diese Kosten von der Rechtsschutzversicherung ersetzt.

Die Deckungsanfrage an die Versicherung stellen wir für Sie.

Kein Rechtsschutz - KEIN Problem: Prozessfinanzierung

Regelmäßig übernehmen Rechtsschutzversicherer die Kosten für den Arzthaftungsprozess. Voraussetzung ist nur, dass Sie zum Zeitpunkt des Behandlungsfehlers bereits rechtsschutzversichert waren, die Wartezeit abgelaufen war und Sie ihre Versicherungsprämien bezahlt haben. Das versicherte Risiko ist Allgemeines Zivilrecht, das bei allen Rechtsschutzversicherungen bereits im Grundmodul enthalten ist.

Sollte kein Rechtsschutz bestehen, besteht die Möglichkeit, den Prozess von einem professionellen Prozessfinanzierer finanzieren zu lassen. Die Möglichkeit von Prozesskostenhilfe besteht in unserer Kanzlei leider nicht, weil einerseits die gesetzlichen Gebührensätze zu niedrig bestimmt sind für den immensen Arbeitsaufwand, der für unsere Kanzlei bei der Prozessführung entsteht. Erschwerend kommt hinzu, dass auch der Streitwert gedeckelt ist, aus dem die ohnehin schon niedrigen Prozesskostenhilfegebühren berechnet werden.

Risikolose Prozessführung ohne Rechtsschutz

Hierzu arbeiten wir mit einem Prozessfinanzierer aus München zusammen, der seinerseits Tochter eines großen deutschen Rechtsschutzversicherungskonzerns ist. Der Prozessfinanzierer stellt die finanziellen Mittel zur Verfügung, um hochpreisige Klagen von Patienten zu ermöglichen. Er trägt das vollständige Verlustrisiko und wird im Gegenzug am erzielten Erlös beteiligt. Voraussetzung ist, dass der Gesamtstreitwert mindestens € 100.000 beträgt.

Damit Sie sich hierzu eine Vorstellung machen können, haben wir von uns geführte beispielhafte Fälle mit Angabe des Gesamtgegenstandswerts hier (Link) für Sie aufgelistet.

Wie funktioniert Prozessfinanzierung?

  • Vorfinanzierung sämtlicher Kosten ab Vertragsschluss
  • Beteiligung am Erfolg, grundsätzlich
    • 20 % vom Erlös bei vorgerichtlicher Einigung
    • 30 % vom Prozesserlös bis € 500.000
    • 20 % vom Prozessergebnis ab € 500.000

Was sind die Voraussetzungen?

  • Ansprüche und Erfolg: Berechtigte Ansprüche von mindestens € 100.000 und überwiegende Erfolgsaussichten
  • Recht: Deutsches Recht anwendbar und Gerichtsstand in Deutschland

Überwiegende Erfolgsaussichten

  • Eigene Prüfung durch den Prozessfinanzierer
  • Sachverständige Prüfung: Kostentragung durch den Prozssfinanzierer (keine Vertragskosten)
  • Arzthaftung: Medizinisches Sachverständigengutachten durch anerkannte Gutachter
  • Verwendung des Gutachtens für das Verfahren

Konkreter Ablauf einer Prozessfinanzierung

  • Patient gibt vollständige Informationen und Unterlagen an uns
  • Wir prüfen den Fall für Sie
  • Wir übermitteln mit ihrem Einverständnis die bisherige Korrespondenz mit der Gegenseite (Anspruchsschreiben, Einwände der Ärzte, Verzichtserklärungen bezüglich Verjährung u.ä.), bereits vorliegende medizinische Gutachten (positive und negative Privatgutachten, Gutachten des medizinischen Dienstes oder der Ärztekammern) an den Prozessfinanzierer
  • Prüfung des Falles durch Rechtsanwälte des Prozessfinanzierers mit langjähriger Erfahrung im Arzthaftungsrecht
  • Zusendung der Vertragsunterlagen
  • Zweitprüfung durch medizinische Sachverständige

Begleitung des Rechtsstreits durch den Finanzierer

  • Informationsaustausch zwischen uns und dem Prozssfinanzierer
  • Abstimmung von Schriftsätzen und fachlicher Input
  • Ergänzungsgutachten durch medizinische Sachverständige
  • Vorbereitung der mündlichen Verhandlung
  • Anwesenheit des Gutachters im Termin (!)
  • Anwesenheit des Prozessfinanzierers im Termin

Vorteile für den Patienten

  • Waffengleichheit mit Ärzten und Krankenhäusern von Anfang an
  • Kein Kostenrisiko ab Vertragsschluss, auch bei Totalverlust